
Hinweisgeber:innen Meldung
Unsere Grundsätze
Wir legen großen Wert darauf, dass sowohl unsere Mitarbeiter:innen als auch unsere Geschäftspartner:innen sich durch verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln auszeichnen. Es ist unabdingbar, dass Gesetze, verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge gewissenhaft befolgt werden, und diese Verpflichtung ist auch in unseren internen Richtlinien klar verankert. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben streben wir eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmenskultur an, die auf Integrität und Transparenz basiert.
Hinweisgeber:innen-Meldesystem (Whistleblowing-System)
Unser Hinweisgeber:innen-Meldesystem ist eine wesentliche Komponente, um sicherzustellen, dass wir stets im Einklang mit unseren Werten handeln. Unser vorrangiges Ziel ist es, den nachhaltigen Erfolg von Commend zu gewährleisten und auszubauen, während wir gleichzeitig mögliche Schäden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen fernhalten. Durch dieses Meldesystem schützen wir aktiv unsere Organisation.
Potenzielle Verstöße sollen frühzeitig identifiziert und untersucht werden, um ein mögliches Fehlverhalten schnellstmöglich zu beheben. Daher sind wir unseren Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen dankbar, wenn sie uns auf mögliche Verstöße hinweisen.
Verstöße melden
Das Hinweisgeber:innen-Meldesystem ermöglicht die Übermittelung von Hinweisen über Verstöße in nachstehendem Zusammenhang:
- Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung bestimmter strafbarer Handlungen im Bereich der Korruption
- Bestechlichkeit
- Vorteilsannahme
- Vorteilsannahme zur Beeinflussung
- Bestechung
- Vorteilszuwendung
- Vorteilszuwendung zur Beeinflussung
- Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten
- Schutz der Privatsphäre, Datenschutz sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Produktsicherheit und -konformität
- Öffentliche Gesundheit
- Umweltschutz
- Verbraucherschutz
- Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts
- Verbotene Intervention
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
- Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV
- Missbrauch der Amtsgewalt
- Verletzungen von Binnenmarktvorschriften iSd Art 26 AEUV, Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen,welche die Körperschaftssteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftssteuerrechts zuwiderläuft
Wann sollten Sie eine Meldung übermitteln?
Von unseren Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen erwarten wir verantwortungsbewusstes und zuverlässiges Handeln. Gesetzliche Bestimmungen, verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. Wenn Sie beispielsweise korruptes Verhalten, Verstöße gegen den Verbraucherschutz oder die öffentliche Gesundheit sowie Anliegen zur Produktsicherheit und -konformität feststellen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit, dies über unser Hinweisgeber:innen-Meldesystem zu melden und teilen Sie uns Ihre Informationen mit.
Um Meldungen nachgehen zu können, benötigen wir spezifische Informationen zu konkreten Sachverhalten. Die Hinweise sollen daher möglichst überprüfbar und stichhaltig sein.
Wie erstellen Sie eine Meldung und was passiert danach?
Wenn Sie eine Meldung (namentlich und vertraulich oder anonym) senden möchten, füllen Sie bitte das Meldeformular aus und beschreiben Sie darin den Vorfall.
Der Meldeprozess umfasst nur wenige Schritte bzw. Fragen und die folgenden fünf sind verpflichtend anzugeben:
- Im ersten Feld bitte Ihre Beziehung zum Unternehmen angeben. Sie können Meldungen als Mitarbeiter:in, Auszubildende, Bewerber:in oder Praktikant:in, Lieferant:in oder Dienstleister:in, Kundin oder Kunde (Partner) oder unter „Sonstiges“ erfassen.
- Im nächsten Feld werden Sie nach dem Schwerpunkt Ihrer Meldung bzw. dem Thema gefragt.
- Bitte geben Sie in Feld 3 an, wann sich der Vorfall ereignet hat oder seit wann er besteht.
- Formulieren Sie in Feld 4 bitte den Hinweis in eigenen Worten und so detailliert wie möglich, damit dieser umgehend überprüft und dem Vorfall nachgegangen und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können.
- In Feld 8 können Sie auswählen, ob und wen Sie bereits informiert haben.
Die anderen Felder können genutzt werden, um Auskünfte über mögliche Schäden und beteiligte Personen, Unternehmen und Parteien zu nennen.
In den letzten beiden Punkten werden Sie gefragt, ob Sie Ihren Namen und/oder Kontaktdaten angeben möchten oder ob Sie lieber vollkommen anonym eine Meldung abgeben möchten.
Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, wird diese an unser "Whistleblowing-Board" weitergeleitet, das zur strikten Vertraulichkeit verpflichtet ist.
Haben Sie bei der Durchführung der Meldung Ihre Kontaktdaten eingetragen, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen die Information, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist und in weiterer Folge bearbeitet wird.
Das "Whistleblowing-Board" bzw. diese Personen bewerten die eingegangene Meldung und überprüfen sie auf ihre Stichhaltigkeit innerhalb von 3 Monaten. Bei stichhaltigen Angaben werden spätestens nach 3 Monaten Folgemaßnahmen ergriffen oder die Meldung zurückgewiesen. Jedenfalls wird Ihnen das Ergebnis der Bearbeitung bekannt gegeben, sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben, über die Sie informiert werden können.
Sie können uns Ihre Meldung auch per Post senden:
Commend International GmbH
z.Hd. Whistleblowing
Saalachstraße 51
5020 Salzburg
Österreich
Wie erhalten Sie eine Rückmeldung?
Das Leitprinzip unseres Meldesystems liegt im Schutz der Hinweisgeber:innen. Sollten Sie eine vertrauliche oder nicht anonyme Meldung einreichen, erhalten Sie Rückmeldungen auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen.
Falls Sie Ihren Namen nicht preisgeben möchten, aber dennoch Rückmeldungen wünschen, haben Sie die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben, die keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt.
Über eine solche E-Mail-Adresse würden wir Sie in diesem Fall informieren und selbstverständlich besteht auch die Option, anonyme Meldungen ohne Angabe von Kontaktdaten abzugeben. In solchen Fällen ist es jedoch nicht möglich, Rückmeldungen an Sie zu übermitteln.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns, Commend International GmbH, wichtig. Daher behandeln wir Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insb der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).